Mustersiedlung Ramersdorf

Frauenchiemseestraße
Törwanger Straße

Ein denkmalgeschütztes Ensemble mit fast einzigartiger Wohnqualität

Die Mustersiedlung Ramersdorf wurde 1934 als Teil der Deutschen Siedlungsausstellung errichtet, unter der Leitung des damaligen Wohnungsbaureferenten und Architekten Guido Harbers und in Zusammenarbeit mit einer Reihe von Architekten. Die 192 Einfamilienhäuser mit 34 unterschiedlichen Bautypen hatten eine für damalige Verhältnisse großzügige Wohnfläche von 56 bis 129 m2. Nachträglich entstanden 1936/37 sowie in den 1950er Jahren noch sechs weitere Häuser im Südwesten der Siedlung, die sich stilistisch in die Mustersiedlung einpassen. Das Ensemble ist in der Bayerischen Denkmalliste unter Nr. E-1-62-000-56 eingetragen (siehe auch: Plan).

Gustav-Adolf-Kirche

Das Ensemble mit mehreren öffentlichen Parkanlagen und der Gustav-Adolf-Kirche ist in sich geschlossen.

Krottenmühlstraße und Kirche St. Maria Ramersdorf

In seinen Sichtachsen  ist es jedoch bewusst auf den Ortskern Ramersdorf mit seinem Kirchturm ausgerichtet.

Die Mustersiedlung konnte ihren besonderen Charakter zu ihrer Entstehungszeit bis heute bewahren:

Herrenchiemseestraße
  • Die Haustypen sind ähnlich, aber gruppenweise nicht identisch; die formal verbindenden baulichen Merkmale bilden eine Einheit in der Vielfalt.
  • Die Häuser sind nicht in zufälliger Ordnung allein nach Abstandsflächen, sondern nach einem sehr durchdachten Konzept zu einem Ganzen geordnet.
  • Die Parkflächen, die Gärten, die Heckenzäune und die Straßen folgen einem ganzheitlichen städtebaulichen Konzept.

In vielen Münchner Siedlungen wird die ursprünglich lockere Bebauung immer weiter verdichtet und die Gartenstädte verschwinden. Dadurch gehen Wohn- und Lebensqualität verloren. Die Mustersiedlung Ramersdorf ist gegenwärtig vor diesen Problemen bewahrt: Das ursprüngliche Ensemble ist weitestgehend erhalten und steht als Ganzes unter denkmalrechtlichem Schutz. Der Bebauungsplan gibt einen definierten Spielraum für Baurecht und die zugehörige Satzung macht detaillierte Vorgaben für die Gestaltung, z.B. Fensterteilungen, Fensterläden, Dachüberstände u.a.m. Generell sind für jede Veränderung der Außenansicht der alten Häuser oder eine Erweiterung eine denkmalrechtliche Erlaubnis oder eine Baugenehmigung nötig.

Hohenaschauer Straße

Hausbesitzer der Mustersiedlung können deshalb nur unter Berücksichtigung dieser Festlegungen Wohnflächen erweitern oder die Häuser verändern. Dafür genießt man Wohn- und Lebensqualität, wie sie im Münchner Stadtgebiet (fast) nirgends mehr zu finden sind. Der Ensembleschutz bewahrt nicht nur vor Nachverdichtung und freizügiger Veränderung; die schützenswerten Qualitäten der Siedlung machen auch einen erheblichen Anteil des Wertes der Immobilien aus.

Dieser Ensembleschutz ist aber nicht selbstverständlich. Regelmäßig überprüft das Landesamt für Denkmalschutz die bestehenden Ensembles auf ihre vorhandene Substanz und auf Veränderungen, die der Satzung oder dem Charakter des Ensembles nicht entsprechen. Bei der letzten Überprüfung in 2016 wurde der Ensembleschutz der Mustersiedlung vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bestätigt und sogar in seiner Bedeutung gestärkt. Häufigere Begehungen der Behörden zur Beobachtung der Entwicklung sind damit zu erwarten.

Bebauungsplan und Satzung

Der bestehende denkmalrechtliche Ensembleschutz der Mustersiedlung schützt das Gesamterscheinungsbild der Siedlung mit Blick auf künftige Baumaßnahmen, im Besonderen die Außenansicht der Häuser. Die einzelnen Häuser haben selber keinen Denkmalschutz, d.h. ihr Inneres ist nicht geschützt. Vorgaben für Erweiterungs- und Renovierungsmaßnahmen je Haustyp und Grundstück wurden 1976 verbindlich in der Ensembleschutz-Satzung der Mustersiedlung Ramersdorf festgelegt. Die Satzung ergänzt den ebenso verbindlichen Bebauungsplan. Beide findet man hier: Plan, Satzungstext. Im Weiteren sind auch die allgemeinen Richtlinien der Stadt München zu berücksichtigen, wie z.B. für die Vorgärten  und zum Baumschutz .

MORES hatte angeregt, die Satzung bzw. deren praktische Anwendung fortzuentwickeln. Die Stadt München lud MORES ein, dazu Vorschläge zu machen. MORES gründete dazu eine Arbeitsgruppe, die bis Juni 2017 ein zusammenfassendes Dokument als Diskussionsgrundlage für Gespräche mit der Stadt erarbeitete. Die Vorschläge für einen Leitfaden zur Auslegung der Satzung sollen zum heutigen Zeitpunkt Diskussionsbeiträge für das Gespräch mit der Stadt sein. Fest steht, dass eine Anpassung oder Neuauslegung der Satzung seitens der Stadt erfolgen wird. MORES hat die Möglichkeit, sich mit Punkten aus Bewohnersicht einzubringen.

Die Vorschläge, die die Arbeitsgruppe entwickelt hat, verfolgen zwei Ziele:

  1. Behutsame Anpassung der Regeln der Satzung an heutige Bedürfnisse und Möglichkeiten, ohne den Charakter der Mustersiedlung zu beeinträchtigen
  2. Präzisierung von Regeln der Satzung (die bisher unterschiedlich ausgelegt wurden oder von denen oft abgewichen wurde), um die Planungssicherheit für Baumaßnahmen zu verbessern und um den Erhalt des Ensembleschutzes zu sichern

Was ist zu beachten, wenn man umbauen / renovieren will?

Jegliche Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds der Siedlung, insbesondere der Außenansicht der Häuser, bedarf einer vorhergehenden denkmalrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Denkmalschutzbehörde der Stadt München. Das Antragsformular findet man hier.

Im Vorfeld einer geplanten Maßnahme können sich direkt von der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beraten lassen: Telefon: 089 233 – 23733, – 23283, – 23795; E-Mail: plan.ha4-60@muenchen.de (Team IV/62T).

MORES möchte seinen Vereinsmitgliedern und allen Bewohnern der Mustersiedlung unterstützend zur Seite zu stehen, um die Qualität der Siedlung zu erhalten. So verfügen wir mittlerweile über ein umfangreiches Archiv historischer Bilder, Grundrisse und Texte. Wenn Sie einen Umbau, eine Renovierung oder eine Erweiterung planen, sprechen Sie uns an! Wir beantworten gerne Ihre Fragen und geben Tipps, bevor Sie sich an die Stadt wenden. MORES organisiert auch fachkundige Führungen durch die Siedlung. Wir wollen damit einen Beitrag leisten, dass die Häuser einen behutsamen Umgang erfahren und der Ensembleschutz auch für die Zukunft gesichert bleibt.

Wenn Sie Interesse an einer Führung durch die Mustersiedlung haben, senden Sie bitte eine E-Mail an vorstand@mores-verein.de.

Finanzielle Förderungen von Bau- und Erhaltungsmaßnahmen

Bau- und Erhaltungsmaßnahmen in Ensembleschutzgebieten werden (unter gewissen Voraussetzungen) finanziell gefördert, vor allem durch:

  • Zuschüsse vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
  • Steuerermäßigungen (i.W. Abschreibungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer)

Daneben gibt es auch die Möglichkeit einer Förderung durch:

  • Zuschüsse durch den Bezirk Oberbayern (bis i.d.R. 10% des Mehraufwands für die Denkmalpflege; Näheres siehe hier)

Beim Landesamt für Denkmalpflege ist hierzu auch eine umfassende Dokumentation erhältlich.

Das Team bei der Unteren Denkmalschutzbehörde berät Sie über die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten (Kontaktdaten siehe vorangehendes Kapitel).

Literatur

Ursula Henn: Die Mustersiedlung Ramersdorf in München. Ein Siedlungskonzept zwischen Tradition und Moderne. Uni-Druck, München 1987, ISBN 3-87821-222-4 (Miscellanea Bavarica Monacensia 138, Neue Schriftenreihe des Stadtarchives), (Zugleich: München, Techn. Univ., Diss., 1987).

Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung: Sep-Ruf-Pfad / Spaziergänge durch München. https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:2bf1988c-02b3-4693-b131-6f41f2c131fa/Sep-Ruf-Pfad.pdf. Abschnitt Nr. 12. München 2020